Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 24.09.2015 IV R 9/13, BBK 6/2016 S. 264

Steuerrecht | Keine Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung eines Erbbauberechtigten

Eine Betriebsaufspaltung kann durch Zwischenschaltung einer weiteren GmbH, zu deren Gunsten ein Erbbaurecht bestellt wird, vermieden werden, wenn im Besitzunternehmen das Einstimmigkeitsprinzip gilt.

[i]Erbbaurecht zu Gunsten der zwischengeschalteten GmbHIm Streitfall gehörte einer GbR ein Grundstück. Der Ehemann A war mit 90 % an der GbR beteiligt, seine Ehefrau B zu 10 %. Im Gesellschaftsvertrag der GbR war vereinbart, dass u. a. für den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Die GbR bestellte zugunsten der C-GmbH, deren Alleingesellschafter ebenfalls A war, ein S. 265Erbbaurecht für 49 Jahre. Die C-GmbH errichtete ein Gebäude auf dem Grundstück und vermietete das Gebäude an die D-GmbH, deren Alleingesellschafter gleichfalls A war.

Der BFH verneinte eine Betriebsaufspaltung zwischen den einzelnen ...