Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 12 vom Seite 870

Beschäftigung von Flüchtlingen

Hinweise für Arbeitgeber

Golo Busch und Stefanie Pröpper

Die Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland steigt beständig. Wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird, bleibt unklar. Auch im Jahr 2016 wird der Zustrom nicht abreißen. Eine schnelle Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Arbeitgeber berechtigt die Frage nach den Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was Arbeitgeber, die Flüchtlinge anstellen möchten, zu beachten haben.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Beschäftigung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, Praktika und Ausbildungen

[i]Wer gilt als „Flüchtling“?Eine Person gilt als Flüchtling, die

„[...] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann S. 871oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will“ (Art. 1 Ge...