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BBK Nr. 6 vom

Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privat- in das betriebliche Gesamthandsvermögen

Hans Walter Schoor

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Einlage vs. Einbringung

[i]Kolbe, Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG), infoCenter NWB MAAAB-04799 Überträgt ein Einzelunternehmer ein zu seinem Privatvermögen gehörendes Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens, handelt es sich um eine Einlage im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, die prinzipiell mit dem Teilwert zu bewerten ist.

Überträgt dagegen ein Mitunternehmer einzelne zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen seiner Mitunternehmerschaft, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine „Einlage“ oder eine „Einbringung“ handelt. Nur voll unentgeltliche Einlagen (ohne jede Gewährung von Gesellschaftsrechten) fallen unter § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

[i]Tiede, Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 11. 7. 2011, StuB 16/2011 S. 610 NWB BAAAD-89515 Eine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird als tauschähnlicher Vorgang und damit als entgeltliches Anschaffungsgeschäft der Gesellschaft beurteilt. Nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH, der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, handelt es sich um einen vollentgeltlichen Vorgang, wenn ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens zumindest teilweise gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das betriebliche Gesamthandsvermögen ein...