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NWB BB 4/2016 S. 101

Inkassounternehmen: Gegen unberechtigte Forderungen wehren

Wer von einem Inkassounternehmen wegen einer einzutreibenden Forderung angeschrieben wird, die definitiv unberechtigt ist, sollte sich wehren. Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Inkassofirma bei Gericht zugelassen ist. Das ist kostenfrei z. B. unter www.rechtsdienstleistungsregister.de möglich. Auch muss geprüft werden, ob angegeben ist, wer der Gläubiger ist und welche Forderung existiert. Dazu muss das Inkassounternehmen schon beim ersten Anschreiben oder der ersten Mail eine unterschriebene Abtretungserklärung oder Vollmacht vorlegen. Wer ganz sicher gehen will, sollte unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen, denn auch seriöse Inkassofirmen prüfen nicht, ob eine Forderung zu Recht besteht.

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Zur Beauftragung eines Inkassounternehmens vgl. La...