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FG Köln 10.11.2015 10 K 410/14, BBK 7/2016 S. 313

Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Streubesitzdividenden sind zwar gewerbesteuerlich nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen. Der Hinzurechnungsbetrag ist aber entgegen dem Gesetzeswortlaut um eine Teilwertabschreibung zu mindern, wenn die Teilwertabschreibung aufgrund der Dividendenausschüttung vorgenommen und die Ausschüttung aus der Unternehmenssubstanz gespeist worden ist. Der vom FG entschiedene Fall lässt sich am folgenden Beispiel verdeutlichen:

Die A-AG ist [i]Ausschüttung aus der Substanz führt zur Teilwert-AfAmit 10 % an der X-AG beteiligt. Die X-AG hat ihr gesamtes Anlagevermögen veräußert und schüttet anschließend ihr Barvermögen von 10 Mio. € an ihre Gesellschafter aus. Die A-AG erhält eine Dividende von 1 Mio. €. Da ihre Beteiligung an der X-AG nun wertlos geworden ist, nimmt sie eine Teilwertabschreibung in Höhe von 1 Mio. € vor. Vor Berü...