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BFH 14.10.2015 I R 74/13, BBK 7/2016 S. 315

Steuerrecht | Abziehbarkeit von Aufwendungen für Golfturniere

Zwei Senate des BFH haben in zwei unterschiedlichen Fällen über die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Durchführung von Golfturnieren entschieden: Der IV. Senat hat die Abziehbarkeit im Fall einer Versicherungsagentur unter Hinweis auf nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen versagt, während der I. Senat der Klage einer Brauerei stattgegeben hat.

In [i]Versicherungsagentur veranstaltet Golfturnierdem vom IV. Senat entschiedenen Fall ging es um eine Versicherungsagentur, die ein Golfturnier mit anschließendem Abendessen veranstaltete, ihre Geschäftsfreunde sowie Dritte einlud und um Spenden für krebskranke Kinder bat.

Der [i]Zusammenhang mit FreizeitgestaltungIV. BFH-Senat sah hierin nicht abziehbaren Repräsentationsaufwand im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Ein Golfturnier weist einen Zusammenhang mit der Freizeitgestaltung auf und wird deshalb von § 4 Abs. 5 EStG erfasst. Dabei...