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BFH 01.12.2015 IX R 9/15, NWB 13/2016 S. 912

Einkommensteuer | Unbebautes Grundstück – Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände S. 913des Einzelfalls. (2) Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. In diesem Fall muss sich aber aus weiteren Umständen ergeben, dass sich der Steuerpflichtige seinen Angaben entsprechend verhalten und entsprechende Mittel tatsächlich angesammelt hat. Dafür kann die spätere Verwendung der angesparten Mittel rückwirkend von Bedeutung [i]Grundlagen „Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung“ NWB FAAAE-40149 sein.

Anmerkung:

Im Streitfall ging es um die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung...