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BBK Nr. 7 vom

Befreiung von der Offenlegungspflicht bei Konzernverbundenheit

Prof. Dr. Carsten Theile

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Theile, Der Konzernabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 15/2015 S. 702 NWB QAAAE-96875Konzernverbundene Kapitalgesellschaften haben unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit, auf die kapitalgesellschaftlichen Pflichten zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie deren Prüfung und Offenlegung zu verzichten. Sie müssen dann nur noch einen Jahresabschluss nach den Rechtsvorschriften für alle Kaufleute aufstellen. Eine entsprechende Befreiungsregelung besteht auch für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB unter den Voraussetzungen des § 264b HGB. Mit dem BilRUG sind §§ 264 Abs. 3, 264b HGB neu gefasst worden.

Erfreulich ist dabei für die Praxis: Trotz Neuformulierung des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB kann es bei der Verlustübernahmeverpflichtung bleiben.

Erfreulich ist weiterhin, dass weitere Möglichkeiten der Erfüllung der Einstandspflicht für Verpflichtungen hinzutreten. Schließlich ist zu goutieren, dass der Konzernabschluss auch in englischer Sprache veröffentlicht werden kann.

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 264 Abs. 3 HGB auf Befreiung vermittelnde Mutterunternehmen außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU/EWR, ist schon mit dem MicroBilG 2012 geschaffen und nun p...