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NWB EV 4/2016 S. 118

Gesetzgebung – Reform des Bauvertragsrechts (Bundesregierung)

Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Das Bundeskabinett hat mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 2. 3. 2016 sowie BMJV online.

Hinweis: Weitere Infos hierzu hat das BMJV auf seiner Homepage (bmjv.de) veröffentlicht. Dort ist ebenfalls der Regierungsentwurf abrufbar.