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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 406/15

Gesetze: BGB § 2223; BGB § 2368; GBO § 52

Leitsatz

Leitsatz:

GBO § 52

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermerk über die Testaments- bzw. Vermächtnisvollstreckung nachträglich ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Fundstelle(n):
OAAAF-70496

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