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NWB Nr. 15 vom Seite 1065

ErbSt-Reform – Was passiert, wenn nichts passiert

[i] F.A.Z. vom 31. 3. 2016 S. 17Einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung zufolge hat sich der Sprecher des BVerfG, Michael Allmendinger, am zu den Folgen einer nicht fristgerechten Reform der Erbschaftsteuer geäußert. Danach passiert zunächst einmal gar nichts. Allmendinger verweist auf zwei Aussagen im Tenor der BVerfG-Entscheidung, wo es unter Punkt 2 heißt: „Das bisherige Recht ist bis zu einer [i]Bis zu einer Neuregelung weiter anwendbarNeuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum zu treffen.“

Diese beiden Aussagen seien getrennt zu betrachten, so dass bis zu einer Neuregelung das alte Recht weiter angewendet werden könne. Ferner sei nicht vorgesehen, dass das BVerfG von sich aus prüft, ob eine Neuregelung fristgerecht getroffen wurde. Allmendinger hält es für wahrscheinlicher, dass erneut gegen Steuerbescheide geklagt wird und so weitere Fälle vor dem BVerfG landen. Hier können dann entschieden werden, wie es weitergehen soll.