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BGH 10.02.2016 VII ZB 36/15, NWB 15/2016 S. 1064

Berufsrecht | Fristen- und Ausgangskontrolle

Wenn der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst übernimmt, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (vgl. auch ­ IV ZB 26/08 NWB BAAAD-15950).

Anmerkung:

Nach der st. Rspr. des BGH müssen [i]infoCenter „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ NWB XAAAA-41730 Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig versandt werden. Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung,...