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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 359

Aktienrechtsnovelle 2016

Dr. Marius Sieja

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAF-70200 Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes wurde am als Aktienrechtsnovelle 2016 verkündet (BGBl 2015 I S. 2565). Kernpunkte sind vor allem die Flexibilisierung der Finanzierung von Aktiengesellschaften und die Transparenz der Beteiligungen bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Zudem wurden Regelungen im Recht der Aufsichtsräte geändert und einige Klarstellungen vorgenommen sowie Redaktionsversehen ausgeräumt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Flexibilisierung der Finanzierung von Aktiengesellschaften

Die Aktienrechtsnovelle flexibilisiert Regelungen bei Vorzugsaktien. Dadurch soll den Aktiengesellschaften aus der Finanzwirtschaft ermöglicht werden, Vorgaben betreffend das regulatorische Eigenkapital zu erreichen. [i]Ausschluss der Nachzahlungspflicht in der SatzungAnders als bisher kann eine Gesellschaft Vorzugsaktien ohne Nachzahlungspflicht ausgeben. Dazu ist jedoch eine Regelung in der Satzung notwendig. Falls der Vorzugsbetrag nicht oder nicht vollständig ausgezahlt wird, lebt das Stimmrecht unverzüglich wieder auf.

Erweitert wurde zudem das Umtauschrecht bei Wandelschuldverschreibungen für den Fall einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 192 AktG). [i]Umgekehrte Wandel-schuldverschreibungen (Debt-to-Equity-Swap) möglichSie kann auch zu dem Zweck beschlossen werden, Umtaus...