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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 14

Umsatzsteuerliche Behandlung von Briefkastenfirmen

Domizilgesellschaften untauglich zur umsatzsteuerlichen Gestaltung?

Matthias Trinks

Nach den „Luxemburg Leaks“ nun die „Panama Papers“: Die journalistische Aufdeckung (vermeintlicher) Steuerskandale ist derzeit en vogue. Zwar scheinen die ertragsteuerlichen Verfehlungen diesmal eher moralischer, denn juristischer Natur. Dennoch bieten die Entwicklungen Anlass zur Frage auch nach der umsatzsteuerlichen Behandlung von Briefkastenfirmen und Domizilgesellschaften.

A. Konzept der Briefkastenfirma

Das Konzept der Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft ist simpel: Man schafft ohne großen Aufwand eine rechtliche Hülle, die in einem Niedrigsteuerland platziert wird. Durch geschicktes Umleiten von Geld- und Leistungsströmen spart man sich die Ertragsteuerbelastung am Ort des operativen Geschäfts. Der Gesetzgeber im Hochsteuerland zeigt sich von solchen Konstrukten in der Regel wenig begeistert. Das ist nachvollziehbar, wenn ein Unternehmen beispielsweise die Infrastruktur eines Landes nutzt, sich aber nicht an dessen Finanzierung beteiligen will. Um das zu verhindern, werden oftmals nur wirtschaftlich substantiierte Verbindungen in Niedrigsteuerländer anerkannt. Der deutsche Gesetzgeber hat hierfür insbesondere eine Reihe von Sub...