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NWB BB 5/2016 S. 134

Entstehung eines Schadens bei berechtigter Umsatzsteuernachforderung

Eine berechtigte Nachforderung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung stellt grundsätzlich keinen Schaden aus einer fehlenden oder falschen Beratung eines Steuerberaters dar. Das hat das LG Koblenz entschieden.

Ist eine Steuernachforderung berechtigt, stellt dies grundsätzlich für sich alleine keinen Schaden dar, da die Umsatzsteuer unabhängig von der erteilten, nicht erteilten oder fehlerhaft erteilten Auskunft eines Steuerberaters anfällt. Es handelt sich diesbezüglich lediglich um die Belastung mit den gesetzlich vorgesehenen Steuern.

Es kann dann ein Schaden durch Umsatzeinbußen vorliegen, wenn aufgrund der Unkenntnis einer Umsatzsteuerpflicht unterlassen wurde, die Preise entsprechend anzuheben, um auf diese Weise die zu zahlende Umsatzsteuer zu erwirtschaften b...