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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Unentgeltliche Wertabgabe von Sachspenden

Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gilt auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände. Spendet ein Unternehmer Waren, die nicht mehr verkäuflich sind, wird der Wert naturgemäß gegen 0 € tendieren. Hierfür nennt die OFD Niedersachsen in einer aktuellen Verfügung drei Beispiele.

Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Wertabgabe von Sachspenden, zu diesem Thema hat sich die Oberfinanzdirektion Niedersachsen in einer Verfügung geäußert.

Sachspenden unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzbesteuerung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs. Sie verhindert einen systemwidrigen unversteuerten Letztverbrauch.

Die OFD weist darauf hin: Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gilt auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände. Spendet ein Unternehmer Waren, die nicht mehr verkä...