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FG Rheinland-Pfalz 22.01.2016 4 K 1572/14, BBK 9/2016 S. 416

Steuerrecht | Strafverteidigerkosten nicht absetzbar

Die Kosten für einen Strafverteidiger wegen eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung bei einer Dienstfahrt sind steuerlich nicht absetzbar.

Im Streitfall hatte der Kläger während einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht, der zum Tode bzw. zu einer Querschnittslähmung zweier anderer Verkehrsteilnehmer [i]Rücksichtslose Verkehrsgesinnung des Klägers S. 417geführt hatte. Der Kläger wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

[i]Tat wurde nicht in Ausübung des Berufs begangenNach Ansicht des FG hatte der Kläger die Tat nicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen; die Ursache für den Verkehrsunfall lag vielmehr in der privaten rücksichtslosen Verkehrsgesinnung des Klägers.

[i]Drohender Verlust der Einkünfte irrelevantDer Werbungskostenabzug für die Kosten des Strafverteidigers war auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger im Fall einer Freiheitsstraf...