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BFH 14.01.2016 V R 63/14, StuB 9/2016 S. 362

Umsatzsteuer | Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

(1) Überlässt ein Unternehmer seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, so erbringt er damit eine entgeltliche Leistung. (2) Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt (Bezug: § 1, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 9a UStG; Art. 2, Art. 16, Art. 26 MwStSystRL).

Praxishinweise

Die Umsatzbesteuerung der verbilligten Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber diese Leistungen überwiegend zu unternehmerischen Zwecken erbracht hat. Der BFH sah auch keinen Anlass für ein von der Klägerin beantragtes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.

– jh –