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FG München 26.10.2015 7 K 3069/13, BBK 10/2016 S. 467

Steuerrecht | Hinzuschätzung nicht geklärter Einlagen

Das FA kann Einlagen als Betriebseinnahmen behandeln, wenn der Unternehmer die Herkunft der Einlagen nicht hinreichend erklärt.

[i]Ungeklärte Einlagen in Höhe von 80.000 €Der Streitfall betraf eine GmbH, die im Im- und Export von Baumaschinen nach und von Jordanien tätig war. Auf das GmbH-Konto waren in den Jahren 2007 bis 2009 insgesamt 80.000 € als Einlagen eingezahlt worden. Das FA schätzte diesen Betrag als Einnahmen hinzu, obwohl die Buchführung im Übrigen ordnungsgemäß war.

[i]GmbH bot drei verschiedene Versionen anDer GmbH wurde zum Verhängnis, dass sie mindestens drei verschiedene Versionen zur Herkunft der Einlagen angeboten hatte, die unterschiedliche Verwandte als Quelle benannten. Zudem war gegen die GmbH und gegen ihre beiden Geschäftsführer ein Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet worden.

Hinweis:

[i]Mitwirkungspflicht zur Herkunft der EinlagenDas FG macht deutlich, dass den Steuerpf...