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OFD Niedersachsen 10.02.2016 S 7100 - 726 - St 171, BBK 10/2016 S. 467

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer für Bahnunternehmen bei Bahncard

Nach der OFD Niedersachsen unterliegen die Ausgleichszahlungen, sog. Zuscheidungsbeträge, die private Bahnunternehmen und Verkehrsverbände von der Deutschen Bahn (DB) dafür erhalten, dass sie die Bahncard der DB anerkennen und dem Bahnkunden Ermäßigungen gewähren, dem Regelsteuersatz von 19 %. [i]Ermäßigter USt-Satz gilt nur für Beförderungsleistungen Der ermäßigte USt-Satz von 7 % für Beförderungsleistungen greift hingegen nur bei Leistungen gegenüber dem Fahrgast.

Zum Thema:

Bernd Rätke