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NWB BB 6/2016 S. 165

Bewachungsgewerbe: Strengere Regeln beschlossen

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Vorschläge des Ende 2015 vorgelegten Eckpunktepapiers zur Verschärfung des Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs umgesetzt.

Bewachungsunternehmen müssen künftig eine Sachkundeprüfung nachweisen und sich alle drei Jahre einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Personen mit Leitungsfunktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen müssen einen Sachkundenachweis vorlegen. Bis Ende 2017 wird zudem ein bundesweites zentrales elektronisches Bewacherregister errichtet. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/0ngw7.

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