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BMF 03.05.2016 IV C 2 - S 2750a/07/10006: 002, IWB 10/2016 S. 356

BMF | Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG auf Auslandsbeteiligungen in den Veranlagungszeiträumen 2001/2002

Das auf eine EuGH-Entscheidung reagiert, die auf den Verstoß der gesetzlichen Anwendungsvorschrift zu § 8b Abs. 3 KStG (§ 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG, zuletzt i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG BGBl 2013 I S. 1809) gegen Art. 56 EG erkannte, wenn eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 % beteiligt ist [i]Zur EuGH-Rs. STEKO s. Lorenz, NWB 21/2010 S. 1656 NWB KAAAD-43461 ( NWB GAAAD-03784, STEKO). Das Urteil ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden, in denen im Jahr 2001 (bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren im Wirtschaftsjahr 2001/2002) Gewinnminderungen aufgrund von Teilwertabschreibungen auf Anteile an ausländischen Gesellschaften und Verlusten aus der Veräußerung dieser Anteile [i]Zur Umsetzung der Rechtsprechung für Fondsanlagen s. Meinhardt/Sperlich, NWB 7/2013 S. 446 NWB NAAAE-54645 geltend gemacht werden...