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BFH  - VI R 8/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19a Abs 3 Nr 8, EStG § 19a Abs 8, BewG § 11 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Unter welchen Umständen lässt sich der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG) nicht aus weniger als einem Jahr zurückliegenden Verkäufen ableiten, da diese Verkäufe den gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag nicht mehr repräsentieren?

Arbeitslohn; Bewertung; gemeiner Wert; Vermögensbeteiligung

Fundstelle(n):
OAAAF-73801

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