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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10 | Werbungskosten: Nachträgliche Zinszahlungen eines ehemaligen Gesellschafters

Für die Berücksichtigung von nachträglichen Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist es nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht von Bedeutung, ob diese aufgrund der ursprünglichen darlehensvertraglichen Verpflichtung entstehen oder aufgrund einer gesetzlich geregelten Gesellschafterhaftung. Die Inanspruchnahme eines ehemaligen Gesellschafters im Zuge einer Nachhaftung kann daher eine Steuerminderung bewirken.

Bei dem nächsten Urteil, das wir Ihnen nun vorstellen, geht es um nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Bekanntlich können nach dem Verkauf einer Immobilie die sog. nachlaufenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. Das ist auch nach einem nicht steuerbaren Verkauf einer Immobilie möglich, wenn also kein Spekulationsgewinn zu versteuern ist. Dabei gilt allerdings der Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung. Wird kein neues Objekt angeschafft, muss der Steuerpflichtige den Veräußerungserlös – soweit dem keine Tilgungshi...