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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 R 318/14

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1 und 2; SGB IV § 7a Abs. 2; SGB VI § 1 Abs. 1 S.1; SGB III § 24 Abs. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ist ein Arzt im Nachtdienst ohne Praxis selbständig? Der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Hingegen ist ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal im Monat den Nachtdienst übernimmt, kein Arbeitnehmer und mithin selbständig, wenn er nicht in den Arbeitsablauf der Praxis eingegliedert ist und keinen Weisungen der Praxisinhaber unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAF-74060

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