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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 629

Hinweispflicht des Steuerberaters bei Änderung der Rechtsprechung

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAF-73753 Das BSG hat entschieden (Urteile vom - B 12 R 2/14 R NWB QAAAF-71009, B 12 KR 10/14 R NWB GAAAF-71008, B 12 KR 13/14 R NWB LAAAF-67134, dass Stimmrechtsvereinbarungen nur dann zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters als Geschäftsführer der GmbH führen können, wenn diese Vereinbarungen bereits in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH selbst vorgesehen sind. Eine Haftung des Steuerberaters für frühere anderslautende Beratungsempfehlungen ist nur dann gegeben, wenn diese früheren Empfehlungen sich nicht auf damalige Urteile der Landessozialgerichte stützen konnten oder wenn der Mandant nicht auf die Möglichkeit eines Statusfeststellungsverfahrens hingewiesen wurde.

Ausführlicher Beitrag s. .

Aktuelle Urteile des BSG

[i]Stimmbindungsvereinbarung als Mittel zur Qualifizierung der Tätigkeit des Minderheitsgesellschafters als selbständige TätigkeitIn der Praxis werden Stimmbindungsvereinbarungen, die dem Minderheitsgesellschafter der GmbH eine „beherrschende Stellung“ bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung verschaffen, als Mittel zur Herstellung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft verwendet, um die Tätigkeit dieses Minderheitsgesellschafters als Geschäftsführer der GmbH als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren, die nicht ...