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FG Niedersachsen 26.11.2015 6 K 261/13, BBK 11/2016 S. 519

Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Investmentfonds

Auch auf einen Investmentfonds, der kein Aktienfonds ist, kann eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag vorgenommen werden, wenn eine Werterholung bis auf Weiteres nicht zu erwarten ist. Dies ist nach dem FG der Fall, wenn

  • der Kursverlust der Fondsanteile auf dem Verkauf von Aktien durch den Fonds und damit auf realisierten Verlusten beruht und

  • [i]Keine Kursgewinne mehr möglich der Fonds nunmehr im Wesentlichen nur noch festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio hält, die zu keinen wesentlichen Kursgewinnen mehr führen können.

Hinweis:

[i]Finanzmärkte waren in einer KriseIm Streitfall sprach zudem für eine Teilwertabschreibung, dass es um den Bilanzstichtag ging, an dem sich die Finanzmärkte ohnehin in einer Krise befanden.

Besteht das Vermögen eines Fonds hingegen [i]Aktienfonds mit mehr als 50 % Aktienzu mehr als 50 % aus börsenn...