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FG Rheinland-Pfalz 20.08.2015 4 K 1297/14, BBK 11/2016 S. 521

Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag bei Betriebserweiterung

Für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wegen einer geplanten Betriebserweiterung sind keine erhöhten Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zu stellen. Der Unternehmer muss also z. B. keine verbindliche Bestellung zum Bilanzstichtag vorlegen.

[i]Bildung „ins Blaue hinein“ lohnt sich nichtDas FG begründet seine Auffassung damit, dass eine Bildung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG „ins Blaue hinein“ steuerlich ohnehin nicht mehr lohnt; denn der IAB wird rückgängig gemacht, falls die Investition unterbleibt.

[i]IAB für fünf Lastwagen Der Kläger hatte im Dezember 2001 ein Transport- und Verleihgewerbe angemeldet und noch im selben Monat einen Kippauflieger für 6.000 € erworben. In seiner Steuererklärung für 2011 bildete er einen IAB für fünf Sattelzugmaschinen. Das FA ging von einer Neugründung aus und verlangt...