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KSR Nr. 6 vom Seite 10

Verböserung im Einspruchsverfahren

Darf ein gewährter Teilerlass im Einspruchsverfahren wieder aufgehoben werden?

Axel Scholz

Die Finanzbehörden dürfen nach einem entsprechenden Hinweis und der Anhörung des betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich auch den ursprünglichen Verwaltungsakt verbösern (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Der BFH hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob dies auch bei einem gewährten Teilerlass gilt.

Sachverhalt im Entscheidungsfall

In das Betriebsvermögen einer OHG, die Güterbeförderung betrieb, wurden hohe Beträge eingelegt, die das Finanzamt den Gesellschaftern jeweils hälftig zurechnete. Die durchgeführte Steuerfahndungsprüfung kam zu der Überzeugung, dass die ungeklärten Bareinlagen aus dem Einzelunternehmen eines der Gesellschafter stammten, so dass dessen Einkommensteuerbescheide entsprechend geändert wurden. Der betroffene Gesellschafter legte gegen die geänderten Steuerbescheide zunächst Einspruch ein, begründete den Einspruch aber erst etwa zwei Jahre später. In diesem Zusammenhang wurden Verhandlungen geführt, woraufhin das Finanzamt rückwirkend ab Antragstellung im Rahmen der Änderungen AdV gewährte. Zudem wurde ein Erlass der verwirkten Säumniszuschläge beantragt, den das Finanzamt auch teilweise gewährte. Der betroffene Gesellschafter legte Einspruch ein, um einen vollständigen Erlass zu erreich...