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FG Rheinland-Pfalz 23.02.2016 1 K 2078/15, BBK 11/2016 S. 522

Steuerrecht | Unfallkosten sind keine Werbungskosten

Unfallkosten sind mit der Entfernungspauschale abgegolten und daher nicht als Werbungskosten absetzbar. Das FG Rheinland-Pfalz begründet dies mit dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach mit der Entfernungspauschale „sämtliche Aufwendungen“ abgegolten sind.

Hinweis:

[i]Auch Kosten wegen Falschbetankung nicht absetzbar Der BFH hat bereits im Jahr 2014 Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung nicht als Werbungskosten anerkannt und auf die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale hingewiesen.

Die Abgeltungswirkung wurde [i]Widersprüchliche Aussagen des Gesetzgebers2001 eingeführt. Der Gesetzgeber hat sich im Gesetzgebungsverfahren allerdings widersprüchlich geäußert: An einer Stelle führte er aus, dass Unfallkosten künftig nicht mehr absetzbar sein sollten; an einer anderen Stelle wies er darauf hin, dass Arbeitnehmer bei Unfallschäden steuerlich nicht schlechter ste...