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BGH Urteil v. - II ZR 148/88

Leitsatz

Leitsatz:

»Die Übertragung eines GmbH-Anteils bedarf nicht schlechthin, sondern nur dann der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB, wenn der Minderjährige damit zugleich eine fremde Verbindlichkeit übernimmt, die im Verhältnis zum bisherigen Schuldner allein dieser zu tilgen hat.

Die schenkweise Übertragung eines GmbH-Anteils ist nicht nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedürftig.«

Fundstelle(n):
UAAAF-74353

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