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StuB Nr. 11 vom Seite 411

IDW EPS 350 – neue Berufsgrundsätze zur Prüfung des Lageberichts

Änderungen bei der Abschlussprüfung

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, WP/StB Dr. Corinna Boecker und WP/StB Dr. Julia Busch

In zahlreichen IDW PS konkretisiert das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) die bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätze. Die zur Prüfung des Lageberichts bestehende Regelung in IDW PS 350 stammt aus dem Jahr 2009. Bereits vor längerer Zeit hat das IDW ein Überarbeitungsprojekt zu diesem Standard begonnen, das durch eine Weiterentwicklung der Lageberichterstattung in diversen Bereichen erforderlich bzw. sinnvoll wurde. Der seit längerem vom Berufsstand und zum Teil auch den Aufstellern von Lageberichten erwartete Entwurf wurde im Januar 2016 veröffentlicht, die Kommentierungsfrist lief bis zum . Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu dem aktuellen Entwurf und den mit ihm verbundenen wesentlichen Neuerungen.

Kolb/Plömpel, IDW EPS 350 n. F. zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung,
WP Praxis 6/2016 S. 141 NWB UAAAF-73582

Kernfragen
  • Was war Ziel der Überarbeitung des IDW PS 350?

  • Welche wesentlichen Elemente umfasst der IDW EPS 350?

  • Ab wann soll der neue IDW PS 350 anzuwenden sein?

I. Bedeutung des Lageberichts und Anforderungen an die Prüfung

[i]Kolb/Neubeck, Berichtspflichtige Leistungsindikatoren im Lagebericht, StuB 2/2016 S. 55 NWB SAAAF-42317 Hundt, Prüfung der Darstellung von Chancen und Risiken im Lagebericht, WP Praxis 8/2015 S. 197 NWB JAAAE-94381 Dienes, Prüfung und prüferische Durchsicht integrierter Berichte, WP Praxis 2/2015 S. 36 NWB LAAAE-82206 Philipps, Berücksichtigung des Prognose/Ist-Berichts nach DRS 20 bei der Abschlussprüfung, WP Praxis 1/2015 S. 14 NWB TAAAE-81292 Meyer, Berücksichtigung des DRS 20 bei der Prüfung des Lageberichts nach § 289 HGB, WP Praxis 5/2014 S. 128 NWB JAAAE-61316 Hoffmann/Lüd...