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FG Niedersachsen 30.10.2015 9 K 105/12, IWB 11/2016 S. 394

FG Niedersachsen | Steuerfreiheit des durch den Arbeitgeber in Entsendungsfällen erstatteten Mietaufwands

Werden einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer, dessen Arbeitslohn nach einem DBA steuerfrei ist, von seinem Arbeitgeber Unterkunftskosten im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit erstattet, unterliegt diese Erstattung insoweit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, als der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten hätte abziehen können. Dies trifft nicht auf den Mehraufwand zu, der dadurch entsteht, dass der Arbeitnehmer seine Familie an den Ort der auswärtigen S. 395Tätigkeit mitnimmt. Der damit privat veranlasste Teil der Unterkunftskosten kann im Wege einer modifizierten Aufteilung nach Köpfen geschätzt werden.

Hinweis:

Der [i]Aufteilung von Unterkunftskosten durch Schätzung – 20 % der Gesamtkosten sind pauschal als beruflich veranlasster „Sockelaufwand“ anzusetzenKl. war im Streitjahr von seinem inländischen Arbeitgeber in die Slowakische Republik entsandt. Dort mietete er ein 234 qm großes Haus für eine mon...