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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 302/14 EFG 2016 S. 1058 Nr. 13

Gesetze: BewG § 33 Abs. 1 Satz 1

Einheitsbewertung zum – Reitanlage als Grundvermögen

Leitsatz

  1. Unterschiedliche Vermögensarten können nicht in einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und bewertet werden.

  2. Im Feststellungsbescheid über einen Einheitswert wird inzident auch über die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit entschieden.

  3. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wurde als Typus-Begriff eingeführt, um den Bewertungsgegenstand abzugrenzen.

  4. Zu der Frage, welche Wirtschaftsgüter zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören.

  5. Wirtschaftgüter sind dem LuF-Betrieb dann nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt, soweit sie im Fall einer auf Dauer angelegten Vermietung ausschließlich durch den Mieter genutzt werden oder auch nur eine gemeinsame Nutzung „nach Absprache” durch den Mieter und den Vermieter erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1244 Nr. 21
EFG 2016 S. 1058 Nr. 13
NAAAF-74808

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