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FG Hamburg 18.12.2015 2 K 281/14, BBK 12/2016 S. 573

Steuerrecht | Hinzuschätzung bei Taxiunternehmern

Eine Hinzuschätzung bei einem Taxiunternehmen kann auf der Grundlage des Sachverständigenbüros Linne und Krause erfolgen. Dies führt in den Jahren bis 2006 zu einem Netto-Umsatz von 0,80 € pro gefahrenen Kilometer.S. 574

Im [i]50 % des Umsatzes als LohnStreitfall hatte ein Taxiunternehmer einen Teil seiner Einnahmen schwarz vereinnahmt und seinen Fahrern 50 % des erwirtschafteten Umsatzes (einschließlich der Schwarzumsätze) als Lohn gezahlt.

Das [i]Gutachten von Linne und Krause als SchätzungsgrundlageFA ermittelte auf der Grundlage des Kraftstoffverbrauchs die Gesamtkilometerzahl des Taxiunternehmers und setzte dann 0,80 € pro Kilometer nach dem Gutachten von Linne und Krause an. Von den hinzugeschätzten Umsätzen zog das FA 50 % als Lohn für die Arbeitnehmer und damit als Betriebsausgabe ab. Außerdem erhöhte es die Umsatzsteuer, wobei teilweise ein ermäßigte...