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StuB Nr. 12 vom Seite 466

Aktienrechtsnovelle 2016 – Ein Überblick

Erläuterung der wesentlichsten Neuerungen

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Nachdem der Bundesrat am beschlossen hatte, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, konnte das vom Bundestag in seiner Sitzung vom beschlossene Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) am mit Verkündung im Bundesgesetzblatt, mit Ausnahme der Neuregelung der Dividendenfälligkeit, am in Kraft treten. Neben der Einschränkung der Inhaberaktie, der weitestgehenden Aufgabe des Dreiteilbarkeitsgrundsatzes des Aufsichtsrats, der Regelung der Pflichtwandelanleihen und der neuen Ausgestaltungsmöglichkeit von „stimmrechtslosen“ Vorzugsaktien wurde das Aktienrecht punktuell weiterentwickelt, wenngleich insbesondere das so wichtige Beschlussmängelrecht keine Änderungen erfahren hat.

Sieja, Aktienrechtsnovelle 2016, NWB 15/2016 S. 1086 NWB NAAAF-70200

Kernfragen
  • Welche Aktienart ist nunmehr der Grundsatz?

  • Wie wird das Recht der Wandelschuldverschreibungen geregelt?

  • Welche Reformansatzpunkte wurden nicht umgesetzt?

I. Fünfjähriger Legislativprozess und weitere Reformvorhaben

[i]Schumm, Reform des Aktienrechts: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. 12. 2011, StuB 2/2012 S. 86 NWB WAAAE-00251 Haack, Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft, infoCenter NWB NAAAD-83293 Im November 2010 wurde seitens der Gesetzgebung eine kleine Reform angekündigt, die dann unter dem Begriff „Aktienrechtsnovelle 2011“ gestartet war, zwisch...