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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1381/14

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 38, InsO § 129, UStG § 17 Abs. 1 S. 2, UStG § 17 Abs. 1 S. 7, UStG § 17 Abs. 2

Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach insolvenzrechtlicher Anfechtung als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

1. Mit der Rückgewähr der an die Gläubiger zunächst geleisteten Zahlungen nach erfolgreicher Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ist auch der vom Insolvenzschuldner vorgenommene Vorsteuerabzug rückgängig zu machen. Der Anspruch entsteht steuerlich erst mit der Rückzahlung.

2. Der wegen Rückgewähr von Zahlungen infolge insolvenzrechtlicher Anfechtung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG bestehende Steueranspruch ist eine Masseverbindlichkeit i. S v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und in die Umsatzsteuerfestsetzung betreffend die Masse einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAF-75765

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