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NWB BB 7/2016 S. 196

Fördermittel: Programm „go-Inno“ verlängert

Das Förderprogramm „go-Inno“ wurde bis zum verlängert sowie in einigen Punkten angepasst. Wichtigste Neuerungen sind, dass das Gutscheinvolumen nicht mehr auf maximal 35 % des Jahresumsatzes begrenzt ist und die Einreichung von Jahresabschlüssen an den Projektträger durch (vorläufig) autorisierte Beratungsunternehmen nicht mehr erforderlich ist.

Zum Hintergrund: Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-Inno) werden externe Beratungsleistungen in KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von bis zu 50 % der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements. Die fachliche und administrative Projektkoordinierung übernimmt der Projektträger im Deutsc...