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NWB BB 7/2016 S. 196

Steuererklärung: Abgabefristen verlängert

Ab 2017 müssen Steuererklärungen erst Ende Juli (statt bisher Ende Mai) abgegeben werden. Auch, wer von einem Steuerberater unterstützt wird, profitiert von der Fristverlängerung: Die Erklärungen können bis Februar des Folgejahres eingereicht werden. Allerdings müssen Steuerzahler, die verspätet abgeben, künftig pro Monat 25 € bezahlen. Ausnahme: Es muss keine Steuer S. 197gezahlt werden bzw. es gibt eine Erstattung. Zudem sollen die Prüfungen weitgehend automatisch durch die EDV erfolgen, so dass nur noch wenige Belege eingereicht werden müssen. Ziel ist es, dass die Finanzämter mehr Zeit für die Prüfung komplexer Sachverhalte bekommen.