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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13 | Betriebsvermögen: Entschädigung für Nutzungsausfall ist immer Betriebseinnahme

Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist nach einem aktuellen Urteil des BFH selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. Vereinnahmt der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit Schäden am Wirtschaftsgut Ersatzleistungen, richtet sich die steuerliche Beurteilung allein nach der Zuordnung des Wirtschaftsguts. Unerheblich ist bei welcher Gelegenheit der Schaden entstanden ist.

Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist immer in vollem Umfang eine Betriebseinnahme. Selbst dann, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. – Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt.

Ein selbständiger Versicherungsagent hielt ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, das er auch privat nutzte. Für einen Nutzungsausfall aufgrund eines Unfalls erhielt er von der Versicherung des Unfallverursachers eine Entschädigung. Das Finanzamt behandelte diese in voller Höhe als Betriebseinnahme. Der Kläger machte demgegenüber...