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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 10187/14

Gesetze: EStG 2009 33a Abs 1 BGB § 1601BGB § 1602BGB § 1603

Berücksichtigung von Vermögen bei der Opfergrenze nach § 33 a Abs. 1 EStG

Leitsatz

Einsatzfähiges, nicht nur geringes Vermögen des Unterhaltsverpflichteten ist bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an die Kinder mit einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAF-76350

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