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OLG Brandenburg Beschluss v. - 10 UF 213/14

Gesetze: FamFG § 1684

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein sogenanntes Wechselmodell mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen beider Eltern kann jedenfalls dann nicht gerichtlich angeordnet werden, wenn es keinen entsprechenden elterlichen Konsens gibt.

2. Ein Ausschluss des Umgangs ist auch bei einer von Kindern im Alter von 9 bzw. 6 Jahren zuletzt geäußerten Ablehnung von Kontakten mit dem Vater nicht stets geboten. Wenn die Mutter durch ihr Verhalten ihre Verpflichtung aus § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft und wiederholt erheblich verletzt hat, kann jedoch die Anordnung einer Umgangspflegschaft erforderlich sein.

Fundstelle(n):
XAAAF-76669

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