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FG Münster 13.05.2016 7 K 716/13 E, NWB 27/2016 S. 2016

Einkommensteuer | Übertragung der § 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich

Gemäß §§ 6b, 6c EStG kann der Steuerpflichtige für stille Reserven, die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen aufgedeckt wurden, eine Rücklage bilden und diese später auf die Anschaffung oder Herstellung eines Ersatzwirtschaftsguts – in demselben oder einem anderen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen – übertragen, um so die sofortige Versteuerung zu vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Rücklage bereits vor der Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts auf einen anderen Betrieb übertragen wird, wie der 7. Senat des entschieden hat.