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BFH 01.03.2016 XI R 21/14, NWB 27/2016 S. 2017

Umsatzsteuer | Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung). (2) Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter führt gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu einer zweiten Berichtigung des Steuerbetrags und begründet eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO.

Anmerkung:

Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, die die Vorinstanz im Streitfall ablehnte, indem sie der Klage des Insolvenzverwalters stattgab. Es geht um die Forderungen aus Umsätzen, die die Insolvenzschuldnerin vor der Anordnung der vo...