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NWB Nr. 28 vom Seite 2099

Förderung der Elektromobilität – Kaufprämie ist am 2. Juli gestartet

[i] Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) ist am im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie ist damit am in Kraft getreten und gilt für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die ab dem erworben wurden. Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hin.

  • Die Kaufprämie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 € für Plug-In-Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.

  • Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

[i]www.bafa.de unter Elektromobilität ( Umweltbonus) Die Bundesmittel werden aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfü...