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IWB Nr. 13 vom Seite 491

Reform der EU-Entsenderichtlinie

EU-Kommission präsentiert Vorschläge für weitgehende Gleichbehandlung entsandter Mitarbeiter mit vergleichbaren Beschäftigten des Aufnahmestaates

Aziza Yakhloufi und Manuel Klingenberg

Eine [i]EU-Kommission, Vorschlag vom 8. 3. 2016 – COM(2016) 128 final unter http://go.nwb.de/0531dFolge der Globalisierung ist, dass immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken und Mitarbeiter überall auf der Welt einsetzen. Eine besondere Rolle spielt dies in Europa. Aus diesem Grund hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bereits Ende 1996 die Richtlinie 96/71/EG – besser bekannt als die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen oder einfach nur Entsenderichtlinie – erlassen. In Deutschland ist die Entsenderichtlinie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) umgesetzt. Aufgrund der Verdoppelung der Anzahl der Entsendungen zwischen 2010 und 2014 auf etwa 1,9 Mio. Entsendungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hat die EU-Kommission am einen Vorschlag zur Reform der alten Richtlinie 96/71/EG vorgelegt (COM[2016] 128 final). In der Mitteilung der EU-Kommission heißt es dazu, dass der Vorschlag „die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung von Arbeitsleistungen vorrübergehend in einem anderen Mitgliedstaat entsandt werden“ erleichtern soll. ...