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FG Niedersachsen 23.02.2016 8 K 272/14, BBK 14/2016 S. 673

Bilanzierung | Gewinn bei Umwandlung eines Fremdwährungsdarlehens

Wird eine Fremdwährungsverbindlichkeit in eine andere Fremdwährungsverbindlichkeit umgewandelt, kommt es zu einer Gewinnrealisierung, wenn der Devisenkurs für die erste Verbindlichkeit im Umwandlungszeitpunkt gesunken ist.

Die Klägerin hatte 2002 bei einem Bankenkonsortium, zu dem die L-Bank gehörte, ein Darlehen in US-$ über eine Laufzeit von [i]„Übergang“ des Alt-Darlehens auf Neu-Darlehenzwölf Jahren aufgenommen. 2006 vereinbarte sie mit der L-Bank „den Übergang“ des Darlehens in ein neues US-$-Darlehen. Das neue Darlehen wurde ausgezahlt und zur Rückzahlung des bisherigen Darlehens verwendet. Da der Wechselkurs des US-$ im Jahr 2006 gesunken war, setzte das FA einen Kursgewinn von ca. 5,7 Mio. € an.

[i]Novation stellt Realisation darDas FG gab dem FA Recht. Im Jahr 2006 kam es zu einer Novation, d. h. zu einem Erlöschen der alten Verbindlichke...