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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 28 | Verfahrensrecht: Widerstreitende Steuerfestsetzung im Verhältnis zu Drittstaaten

Ein deutscher Erbschaftsteuerbescheid ist laut FG Baden-Württemberg nach § 174 Abs. 1 AO zu ändern, wenn der auf den Erbanteil entfallende Anteil an einem in der Schweiz belegenen Grundbesitz des Erblassers auch in einem schweizer Erbschaftsteuerbescheid zu Ungunsten des Erben berücksichtigt worden ist. Der Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 AO erfasst nach einem aktuellen Urteil auch ausländische Steuerbescheide.

Den Abschluss bildet heute ein neu anhängiges BFH-Verfahren zu einer interessanten verfahrensrechtlichen Frage. Konkret geht es darum, ob ein Steuerbescheid korrigiert werden muss wegen einer widerstreitenden Steuerfestsetzung – nach § 174 Abs. 1 AO.

Nach dieser Vorschrift ist ein fehlerhafter Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern, wenn ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zu Ungunsten eines Steuerpflichtigen berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen.

Gilt dies auch im Verhältnis zu Drittstaaten wie beispielsweise der Schweiz? Diese spannende Frage muss der II. Senat des Bundesfinanzhofs beantworten.

Ein Steuerbürger hatte ein Grundstück in der Schweiz geerbt. Dieses war versehentlich bei der Erbschaftsteu...