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FG Hessen 10.05.2016 1 K 877/15, NWB 30/2016 S. 2246

Erbschaftsteuer | Unmöglichkeit der Selbstnutzung des erworbenen Familienheims

Gesundheitliche Einschränkungen stellen nach dem erst dann zwingende objektive Gründe dar, die nicht zur Versagung der Steuerbefreiung für das Familienheim führen, wenn das selbständige Führen eines Haushalts dem Erwerber schlechthin und nicht nur in dem konkreten sich im Nachlass befindlichen Familienheim unmöglich ist.