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BSG 29.06.2016 B 12 KR 23/14 R, NWB 30/2016 S. 2249

Sozialversicherungsrecht | Keine Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des privaten Krankenversicherungsvertrags

Die bei einer bundesweit tätigen deutschen Ersatzkasse freiwillig versicherte Klägerin hatte im März 2011 ihre Mitgliedschaft fristgerecht zum gekündigt, weil sie in die private Krankenversicherung (PKV) übertreten wollte. Die Bescheinigung eines privaten Krankenversicherers über das Bestehen von Krankenversicherungsschutz ab dem war ebenfalls fristgerecht vorgelegt worden, so dass der Wechsel zum wirksam wurde. Bereits im November 2011 focht der private Krankenversicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und hob den Vertrag rückwirkend auf; daraufhin beantragte die Klägerin bei ihrer früheren Ersatzkasse die (nachträgliche) Fortführung der Mitgliedschaft über den hinaus. Zur Begründung vertrat sie die Auffassung, dass aufgrund der (nachträg...